Bild Rentner und Pflegerin mit Daumen hoch
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Wie wird mein Angehöriger versorgt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Trauen Sie sich, alleine in Kur zu fahren und abzuschalten.
  • Sie können dazu Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen.
  • Manche Kliniken nehmen auch den Angehörigen mit auf.
  • Nutzen Sie das kostenlose Angebot einer Kurberatungsstelle.
  • Planen Sie für die Organisation Ihrer Kur zwischen 3 und 6 Monate ein.

Alleine oder gemeinsam in Kur fahren?

Pflegende Angehörige sind durch ihre Aufgaben und Verpflichtungen deutlich stärker belastet als der durchschnittliche Bürger. Trotzdem nehmen pflegende Angehörige häufig keine stationäre Vorsorge-Kur in Anspruch, da sie ihren Pflegling nicht "im Stich und alleine lassen möchten".
Ob Sie Angebote nutzen, bei denen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mitnehmen, sollten Sie miteinander besprechen. Manchmal tut beiden ein wenig Distanz gut und Sie können sich ganz in Ruhe Ihrem eigenen Wohlergehen widmen. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht mit zur Kur nehmen. Wenn er dabei ist, fällt das Abschalten oft schwer. Umso wichtiger für Ihre Entscheidung ist es, Ihren Angehörigen am Kur-Ort oder zu Hause gut versorgt zu wissen.
Wenn Sie unbedingt Ihren pflegebedürftigen Menschen bei sich wissen wollen, z.B. weil er an fortgeschrittener Demenz erkrankt ist, können Sie in ausgewählten Kliniken eine gemeinsame Unterbringung beantragen.

 

Versorgung zu Hause oder am Wohnort

Eine pflegebedürftige Person, die nicht allein in der Wohnung bleiben kann, kann für die Dauer der Kur zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim ziehen. Hier gibt es verschiedene Angebote, die von der Pflegekasse mit bis zu 1.774 Euro im Jahr finanziert werden. Leider gibt es dafür viel zu wenige Plätze, eine frühzeitige Anfrage ist wichtig!

Alternativ können Sie auch die Betreuung in Form einer Verhinderungspflege beantragen. So kann Ihr Zu- oder Angehöriger im gewohnten Umfeld verbleiben und wird z.B. von Familienangehörigen, Nachbarn oder einem Pflegedienst gepflegt. Von der Pflegekasse stehen Ihnen dafür jährlich insgesamt 1.612 Euro zur Verfügung.

 

Gemeinsame Unterbringung in der Kur-Klinik

Es gibt spezielle Kur-Einrichtungen, die eigene Angebote für die pflegebedürftige Person bereitstellen, z.B. eine Tagespflege. Ob Sie sich ein Zimmer teilen oder in einem separaten Zimmer untergebracht sind, entscheiden Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

 

Getrennte Unterbringung am Kur-Ort

Sie können Ihren Angehörigen auch mit zur Kur nehmen, aber in einer getrennten Einrichtung versorgen lassen. Viele Kliniken kooperieren mit einer Tagespflegeeinrichtung oder bieten eine Versorgung im Seniorenheim in unmittelbarer Nähe an. Manche Kurkliniken haben sich auf die Versorgung von Demenzkranken und deren Angehörigen spezialisiert. Fragen Sie nach.
Wer unsicher ist, was die beste Lösung für ihn und seinen pflegebedürftigen Angehörigen ist, kann sich dazu bei einer der vielen Kurberatungsstelle in NRW beraten lassen oder beim Müttergenesungswerk. Hier können Sie in unserer Datenbank nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.

 

Planung einer Kur für pflegende Angehörige

Wenn Sie eine Vorsorge-Kur antreten möchten, braucht es in der Regel viel Koordination und einen langen zeitlichen Vorlauf. Insbesondere die Organisation eines Kurzzeitpflegeplatzes für Ihren zu betreuenden Angehörigen kann schwierig sein, da das Angebot an verfügbaren Plätzen begrenzt ist.
Planen Sie mindestens 3-6 Monate für die Organisation der Vorsorge-Kur ein. Um diese Dinge sollten Sie rechtzeitig kümmern:

  • Machen Sie einen Termin bei einer Kurberatungsstelle aus und klären Sie grundsätzliche Fragen (welche Klinik kommt in Frage, welches Kur-Konzept ist das Richtige für mich, wie wird mein Angehöriger versorgt?).
  • Falls möglich: Vorabreservierung bei einer Klinik der Wahl für den Zeitraum der Wahl.
  • Reservierung eines Kurzzeitpflegeplatzes oder Organisation der Verhinderungspflege.
  • Mit Wunschtermin und Wunschklinik: Kur-Antrag ausfüllen und ärztliche Bescheinigung beifügen. Hierbei hilft Ihnen ebenfalls die Kur-Beratung.
  • Bewilligung des Kur-Antrages abwarten. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen.
  • Bestätigung von Kur-Klinik und Kur-Termin. Bestätigung der Kurzzeitpflegeeinrichtung oder der Personen, die die Verhinderungspflege durchführen. Kostenklärung mit der Pflegekasse.
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