Bild Mann schiebt Rentner im Rollstuhl
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Nachbarschaftshilfe: Freiwillige Unterstützung im Alltag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachbarschaftshilfe meint eine Unterstützung durch Ehrenamtliche.
  • Für die Nachbarschaftshilfe kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
  • Sie dürfen den Entlastungsbetrag dafür nutzen.

Was ist die Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige Unterstützung im Alltag. Sie kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden. Im Unterschied zu professionellen Angeboten wird sie nicht erwerbsmäßig oder im eigenen Haushalt erbracht.

Nachbarschaftshilfe umfasst:

  • Strukturierung des Alltags (soziale Kontakte pflegen, Arztbesuche planen)-
  • Versorgung und Begleitung (Arztbesuche, Ausflüge, gemeinsames Einkaufen)
  • Stärkung von Menschen mit Hilfe-und Unterstützungsbedarf (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren)

 

Wer darf Nachbarschaftshilfe erbringen?

Die Nachbarschaftshilfe ist an einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Betreuung muss grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen, wobei eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf.
  • Nachbarschaftshelfer müssen aktuell keine Qualifikation nachweisen. Diese coronabedingte Ausnahmeregelung läuft zum Ende des Jahres aus und wird durch eine neue Regelung ersetzt werden.
  • Die pflegebedürftige Person darf mit dem oder der Nachbarschaftshelfer:in nicht eng verwandt oder verschwägert sein: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister können keine Nachbarschaftshelfer:innen sein.

 

Müssen Nachbarschaftshelfer:innen eine Qualifikation vorweisen?

Wer in Nordrhein-Westfalen Nachbarschaftshilfe leisten möchte, muss aktuell keine Qualifikation vorweisen. Dabei handelt es sich noch um eine coronabedingte Ausnahmeregelung. Es gibt aber für alle Interessierten ein Qualifizierungsangebot für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer.

Ab kommendem Jahr soll es Änderungen geben. So bald das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die entsprechende Verordnung geändert hat, finden Sie die Informationen auf dieser Seite.

+Tipp: Auf der Seite zur Nachbarschaftshilfe NRW der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz finden Sie Schulungsveranstaltungen und Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe.

 

Wie kann ich eine Nachbarschaftshilfe bezahlen?

Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu, der dafür genutzt werden kann, Nachbarschaftshelfer:innen zu bezahlen. Um die Unterstützung abrechnen zu können, muss der Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse gemeldet sein. Diese prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei der Nachbarschaftshilfe handelt es sich um eine sogenannte Erstattungsleistung: Das bedeutet, dass Pflegebedürftige die Nachbarschaftshilfe zunächst aus eigener Tasche bezahlen und die Belege anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen müssen.

Ein Formular zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe können Sie hier [externer Link]oder direkt als PDF-Dokument hier [externer Link] herunterladen.

Daneben gibt es die Möglichkeit, die Nachbarschaftshilfe über die Pflegesachleistungen zu bezahlen. Bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen dürfen für eine Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das sind vor allem anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI. In bestimmten Fällen genehmigen die Pflegekassen die Umwidmung aber auch für eine Nachbarschaftshilfe. Fragen Sie am besten direkt bei der Pflegekasse nach.
 

 

FAQ zur Nachbarschaftshilfe in NRW

Weitere Details in unseren FAQ's zur Nachbarschaftshilfe.

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